§ 1 GuK-SV 2026 Geltungsbereich

Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialisierungsverordnung 2026

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2026 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung werden

  1. 1.Ziffer einsdie für die Ausübung der setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierungen in der Gesundheits- und Krankenpflege in den Spezialisierungsausbildungen zu vermittelnden Qualifikationsprofile,
  2. 2.Ziffer 2die Mindestanforderungen an eine qualitätsgesicherte Ausbildung und die Zugangsvoraussetzungen zu den Spezialisierungsausbildungen sowie
  3. 3.Ziffer 3nähere Vorschriften über die Absolvierung von im Rahmen der Anerkennung einer in einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolvierten setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierung in der Gesundheits- und Krankenpflege vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen
festgelegt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2026 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung werden

  1. 1.Ziffer einsdie für die Ausübung der setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierungen in der Gesundheits- und Krankenpflege in den Spezialisierungsausbildungen zu vermittelnden Qualifikationsprofile,
  2. 2.Ziffer 2die Mindestanforderungen an eine qualitätsgesicherte Ausbildung und die Zugangsvoraussetzungen zu den Spezialisierungsausbildungen sowie
  3. 3.Ziffer 3nähere Vorschriften über die Absolvierung von im Rahmen der Anerkennung einer in einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolvierten setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierung in der Gesundheits- und Krankenpflege vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen
festgelegt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten