§ 4 BFA-G-DV Inkrafttreten

BFA-G-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2026 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die Promulgationsklausel, § 1 Abs. 1 und 4 sowie § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 160/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Der Titel, die Promulgationsklausel, Paragraph eins, Absatz eins und 4 sowie Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2026, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Stand vor dem 30.06.2026

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.06.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die Promulgationsklausel, § 1 Abs. 1 und 4 sowie § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 160/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Der Titel, die Promulgationsklausel, Paragraph eins, Absatz eins und 4 sowie Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2026, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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