Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2)Absatz 2,Der Titel, die Promulgationsklausel, § 1 Abs. 1 und 4 sowie § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 160/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Der Titel, die Promulgationsklausel, Paragraph eins, Absatz eins und 4 sowie Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2026, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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