§ 26 NVG 2020 LEISTUNGEN

Notarversorgungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Entstehen der Leistungsansprüche

Die Ansprüche auf die Leistungen entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die in diesem Bundesgesetz dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Entstehen der Leistungsansprüche

Die Ansprüche auf die Leistungen entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die in diesem Bundesgesetz dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.

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