§ 42 NVG 2020 Versorgungsleistungen

Notarversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Als Versorgungsleistungen sind zu gewähren:

  1. 1.Ziffer einsaus dem Versorgungsfall des Alters
    1. a)Litera adie Alterspension;
    2. b)Litera bdie vorzeitige Alterspension;
  2. 2.Ziffer 2aus dem Versorgungsfall der dauernden Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitspension;
  3. 3.Ziffer 3aus dem Versorgungsfall der vorübergehenden Berufsunfähigkeit das Berufsunfähigkeitsgeld;
  4. 4.Ziffer 4aus dem Versorgungsfall des Todes
    1. a)Litera adie Hinterbliebenenpensionen,
    2. b)Litera bdie Abfindung,
    3. c)Litera cder Bestattungskostenbeitrag.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Als Versorgungsleistungen sind zu gewähren:

  1. 1.Ziffer einsaus dem Versorgungsfall des Alters
    1. a)Litera adie Alterspension;
    2. b)Litera bdie vorzeitige Alterspension;
  2. 2.Ziffer 2aus dem Versorgungsfall der dauernden Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitspension;
  3. 3.Ziffer 3aus dem Versorgungsfall der vorübergehenden Berufsunfähigkeit das Berufsunfähigkeitsgeld;
  4. 4.Ziffer 4aus dem Versorgungsfall des Todes
    1. a)Litera adie Hinterbliebenenpensionen,
    2. b)Litera bdie Abfindung,
    3. c)Litera cder Bestattungskostenbeitrag.

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