§ 191 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Thermenregion

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999

Die von den Gemeinden Kottingbrunn, Leobersdorf und Schönau an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Thermenregion“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999

Die von den Gemeinden Kottingbrunn, Leobersdorf und Schönau an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Thermenregion“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

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