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Von 1L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 lautet in § 214 Abs. 1 die Tabellenzeile Z 1 wie folgt:Von 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 lautet in Paragraph 214, Absatz eins, die Tabellenzeile Ziffer eins, wie folgt:
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/2022Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2022,
Von 1L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 lautet in § 214 Abs. 1 die Tabellenzeile Z 1 wie folgt:Von 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 lautet in Paragraph 214, Absatz eins, die Tabellenzeile Ziffer eins, wie folgt:
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/2022Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2022,