§ 87 S-ROG 2009

Salzburger Raumordnungsgesetz 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.11.2022 bis 31.12.9999
Die §§ 30 Abs 1 und 5, 32 Abs 1 und 2, 36 Abs 3, 39a, 40 Abs 2, 45 Abs 3, 56 Abs 7, 60 Abs 5, 62 Abs 5, 65 Abs 8, 67 Abs 2 und 4, 74 Abs 2, 75 Abs 1 Z 6, 77a Abs 1 und 5, 82 Abs 2, 84 Abs 4 und 86 Abs 4 und 15 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2021 treten mit 1. August 2021 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Bauverfahren ist § 32 Abs 2 in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Stand vor dem 29.11.2022

In Kraft vom 21.07.2021 bis 29.11.2022
Die §§ 30 Abs 1 und 5, 32 Abs 1 und 2, 36 Abs 3, 39a, 40 Abs 2, 45 Abs 3, 56 Abs 7, 60 Abs 5, 62 Abs 5, 65 Abs 8, 67 Abs 2 und 4, 74 Abs 2, 75 Abs 1 Z 6, 77a Abs 1 und 5, 82 Abs 2, 84 Abs 4 und 86 Abs 4 und 15 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2021 treten mit 1. August 2021 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Bauverfahren ist § 32 Abs 2 in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden.

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