§ 36 BQ AnerG

Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz – BQ AnerG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die §§ 1 Abs 1, 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins, 17, Absatz 5, 23, Absatz eins, sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den Paragraphen 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2020, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (12)Absatz eins2,Die §§ 1 Abs 12 , 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36(§) 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020LGBl Nr 15/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 17 Absatz 5,, 23 Absatz eins, sowie der 5.2 und 6. Abschnitt mit den Paragraphen 26 bis 36(§) 34 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 9815 aus 20202024, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (23)Absatz 23,Die §§ 1 Abs 2 § 34 und (§) 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2024LGBl Nr 50/2026 tretentritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz 2 und (§)Paragraph 34, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 1550 aus 20242026, tretentritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 10.06.2026

In Kraft vom 09.02.2024 bis 10.06.2026
  1. (1)Absatz eins,Die §§ 1 Abs 1, 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins, 17, Absatz 5, 23, Absatz eins, sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den Paragraphen 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2020, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (12)Absatz eins2,Die §§ 1 Abs 12 , 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36(§) 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020LGBl Nr 15/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 17 Absatz 5,, 23 Absatz eins, sowie der 5.2 und 6. Abschnitt mit den Paragraphen 26 bis 36(§) 34 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 9815 aus 20202024, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (23)Absatz 23,Die §§ 1 Abs 2 § 34 und (§) 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2024LGBl Nr 50/2026 tretentritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz 2 und (§)Paragraph 34, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 1550 aus 20242026, tretentritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten