Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
Die §§ 1 Abs 1, 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 22.10.2020 bis 31.12.9999
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