§ 8 StIAG

Steiermärkisches invasive Arten Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.03.2023 bis 31.12.9999
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2020 treten der Titel, die Abschnittsbezeichnung 1, § 1, die Abschnittsbezeichnung 2, § 2 Abs. 1 erster Teilsatz, die Abschnittsbezeichnung 3, § 5a, die Abschnittsbezeichnung 4 und § 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Juni 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2020, LGBl. Nr. 21/2023

Stand vor dem 09.03.2023

In Kraft vom 26.06.2020 bis 09.03.2023
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2020 treten der Titel, die Abschnittsbezeichnung 1, § 1, die Abschnittsbezeichnung 2, § 2 Abs. 1 erster Teilsatz, die Abschnittsbezeichnung 3, § 5a, die Abschnittsbezeichnung 4 und § 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Juni 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2020, LGBl. Nr. 21/2023

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