§ 50a Stmk. BSOG 1979 (weggefallen)

Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.02.2019 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz in der Fassung LGBl. Nr. 6/2019§ 50a auf die Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird (§ 15 und § 26), tritt bis zum Ablauf des 31Stmk. Dezember 2018 an ihre Stelle die Landesregierung; sie hat vor Erteilung der Bewilligungen nach § 15 Abs. 1 und 2 dem Landesschulrat für Steiermark Gelegenheit zur Stellungnahme zu gebenBSOG 1979 seit 06.02.2019 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2019

Stand vor dem 15.07.2019

In Kraft vom 07.02.2019 bis 15.07.2019
Soweit in diesem Gesetz in der Fassung LGBl. Nr. 6/2019§ 50a auf die Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird (§ 15 und § 26), tritt bis zum Ablauf des 31Stmk. Dezember 2018 an ihre Stelle die Landesregierung; sie hat vor Erteilung der Bewilligungen nach § 15 Abs. 1 und 2 dem Landesschulrat für Steiermark Gelegenheit zur Stellungnahme zu gebenBSOG 1979 seit 06.02.2019 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2019

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