§ 15 ADV Rapport und persönliche Aussprache

Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1979 bis 31.12.9999

(4) Bei der persönlichen Aussprache dürfen außer dem Vorgesetzten andere Personen nur mit Zustimmung des betroffenen Soldaten anwesend sein.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1979 bis 31.12.9999

(4) Bei der persönlichen Aussprache dürfen außer dem Vorgesetzten andere Personen nur mit Zustimmung des betroffenen Soldaten anwesend sein.

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