§ 17 Stmk. BG (weggefallen)

Steiermärkisches Bezügegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.10.1991 bis 31.12.9999
Für die in diesem Gesetz geregelten Bezüge gilt – unbeschadet der Bestimmung des § 1 Abs. 2 § 17 und 3 – auch der Monat als ganzer, in den der Beginn oder das Ende der Amtswirksamkeit fälltStmk. BG seit 02.10.1991 weggefallen.

Stand vor dem 02.10.1991

In Kraft vom 01.07.1972 bis 02.10.1991
Für die in diesem Gesetz geregelten Bezüge gilt – unbeschadet der Bestimmung des § 1 Abs. 2 § 17 und 3 – auch der Monat als ganzer, in den der Beginn oder das Ende der Amtswirksamkeit fälltStmk. BG seit 02.10.1991 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten