§ 3 T-BSFV

Tiroler Bergsportführerverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.2021 bis 31.12.9999

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Lawinenausbildung:

Erwerben von praktischen Erfahrungen über das Entstehen von Lawinen und über die Gefährdung durch Lawinen; Beurteilung von Lawinengefahren im Gelände; Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen;

Suchmethoden; behelfsmäßiger und planmäßiger Lawineneinsatz; praktische Unfallkunde

2.

Felstourenausbildung:
Verbesserung des Eigenkönnens im Felsklettern; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im Felsgelände; Sicherungsmethoden einschließlich der Technik des kurzen Seiles; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im Felsgelände und im kombinierten Gelände sowie beim Sportklettern und Begehen von Klettersteigen

Verbesserung des Eigenkönnens im Felsklettern; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im Felsgelände; Sicherungsmethoden; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im Felsgelände und im kombinierten Gelände sowie beim Sportklettern und Begehen von Klettersteigen

3.

Eistourenausbildung:
Verbesserung des Eigenkönnens im Steigeisengehen und Eisklettern bis zum Schwierigkeitsgrad WI5 sowie in der Bewältigung von steilem Eis-, Firn- und Schneegelände; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im vereisten Gelände sowie im steilen Firn- und Schneegelände; Sicherungsmethoden einschließlich der Technik des kurzen Seiles; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im vereisten Gelände, im steilen Firn- und Schneegelände und im kombinierten Gelände

Verbesserung des Eigenkönnens im Steigeisengehen und Eisklettern sowie in der Bewältigung von steilem Eis-, Firn- und Schneegelände; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im vereisten Gelände sowie im steilen Firn- und Schneegelände; Sicherungsmethoden; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im vereisten Gelände, im steilen Firn- und Schneegelände und im kombinierten Gelände

4.

Schitourenausbildung:

Verbesserung des Eigenkönnens im Schilaufen, insbesondere abseits gesicherter Pisten und Loipen; Beherrschen des sicheren Schilaufens abseits gesicherter Pisten und Loipen; Beherrschen der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schitourenführung und des Schibergsteigens

5.

Bergrettungsausbildung:

Erlernen der behelfsmäßigen und planmäßigen Bergrettungsmethoden im Fels-, Eis- und Schitourengelände; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen

6.

Bergwandern:

Einführung in das sommerliche und winterliche Bergwandern; Planung, Organisation und Durchführung von Bergwanderungen

7.

Grundfertigkeiten im Langlaufen und in den modernen Arten des Schilaufens:
Einführung in das Langlaufen und in die modernen Arten des Schilaufens und Verbesserung des Eigenkönnens in diesen Schisportarten in dem für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer erforderlichen Ausmaß.

Stand vor dem 22.09.2021

In Kraft vom 18.07.2014 bis 22.09.2021

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Lawinenausbildung:

Erwerben von praktischen Erfahrungen über das Entstehen von Lawinen und über die Gefährdung durch Lawinen; Beurteilung von Lawinengefahren im Gelände; Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen;

Suchmethoden; behelfsmäßiger und planmäßiger Lawineneinsatz; praktische Unfallkunde

2.

Felstourenausbildung:
Verbesserung des Eigenkönnens im Felsklettern; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im Felsgelände; Sicherungsmethoden einschließlich der Technik des kurzen Seiles; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im Felsgelände und im kombinierten Gelände sowie beim Sportklettern und Begehen von Klettersteigen

Verbesserung des Eigenkönnens im Felsklettern; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im Felsgelände; Sicherungsmethoden; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im Felsgelände und im kombinierten Gelände sowie beim Sportklettern und Begehen von Klettersteigen

3.

Eistourenausbildung:
Verbesserung des Eigenkönnens im Steigeisengehen und Eisklettern bis zum Schwierigkeitsgrad WI5 sowie in der Bewältigung von steilem Eis-, Firn- und Schneegelände; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im vereisten Gelände sowie im steilen Firn- und Schneegelände; Sicherungsmethoden einschließlich der Technik des kurzen Seiles; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im vereisten Gelände, im steilen Firn- und Schneegelände und im kombinierten Gelände

Verbesserung des Eigenkönnens im Steigeisengehen und Eisklettern sowie in der Bewältigung von steilem Eis-, Firn- und Schneegelände; Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergausrüstung im vereisten Gelände sowie im steilen Firn- und Schneegelände; Sicherungsmethoden; Führung, Schulung und Betreuung der Gäste im vereisten Gelände, im steilen Firn- und Schneegelände und im kombinierten Gelände

4.

Schitourenausbildung:

Verbesserung des Eigenkönnens im Schilaufen, insbesondere abseits gesicherter Pisten und Loipen; Beherrschen des sicheren Schilaufens abseits gesicherter Pisten und Loipen; Beherrschen der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schitourenführung und des Schibergsteigens

5.

Bergrettungsausbildung:

Erlernen der behelfsmäßigen und planmäßigen Bergrettungsmethoden im Fels-, Eis- und Schitourengelände; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen

6.

Bergwandern:

Einführung in das sommerliche und winterliche Bergwandern; Planung, Organisation und Durchführung von Bergwanderungen

7.

Grundfertigkeiten im Langlaufen und in den modernen Arten des Schilaufens:
Einführung in das Langlaufen und in die modernen Arten des Schilaufens und Verbesserung des Eigenkönnens in diesen Schisportarten in dem für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer erforderlichen Ausmaß.

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