§ 27a T-BSFV

Tiroler Bergsportführerverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.2021 bis 31.12.9999

(1) Der Berg- und Schiführerausweis hat demden in der Anlageden Anlagen 10 und 10a dargestellten MusterMustern zu entsprechen.

(2) Der Berg- und Schiführerausweis ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) auf goldenem Farbgrund herzustellen.

Stand vor dem 22.09.2021

In Kraft vom 18.07.2014 bis 22.09.2021

(1) Der Berg- und Schiführerausweis hat demden in der Anlageden Anlagen 10 und 10a dargestellten MusterMustern zu entsprechen.

(2) Der Berg- und Schiführerausweis ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) auf goldenem Farbgrund herzustellen.

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