§ 72 T-BOG (weggefallen)

Berufsschulorganisationsgesetz 1994, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Abschnittes ist der Landesschulrat zu hören§ 72 T-BOG seit 31.12.2018 weggefallen. Dies gilt nicht für die Erlassung von Verordnungen, mit denen wegen Gefahr im Verzug aus den im § 66 Abs. 5 erster Satz genannten Gründen Tage für schulfrei erklärt werden. In einem solchen Fall ist der Landesschulrat nachträglich zu informieren.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.12.2018
Vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Abschnittes ist der Landesschulrat zu hören§ 72 T-BOG seit 31.12.2018 weggefallen. Dies gilt nicht für die Erlassung von Verordnungen, mit denen wegen Gefahr im Verzug aus den im § 66 Abs. 5 erster Satz genannten Gründen Tage für schulfrei erklärt werden. In einem solchen Fall ist der Landesschulrat nachträglich zu informieren.

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