§ 16 Stmk. MLG 2014 Inkrafttreten

Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 90/2020, treten in Kraft:

1.

das Inhaltsverzeichnis, § 3 Z 4, § 9a und § 11 Abs. 1 mit 14. September 2020,

2.

§ 3 Z 5 lit. c, e, f und g, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 5, § 10 Abs. 6, sowie § 13 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2014, LGBl. Nr. 90/2020

Stand vor dem 21.01.2021

In Kraft vom 14.11.2020 bis 21.01.2021

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 90/2020, treten in Kraft:

1.

das Inhaltsverzeichnis, § 3 Z 4, § 9a und § 11 Abs. 1 mit 14. September 2020,

2.

§ 3 Z 5 lit. c, e, f und g, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 5, § 10 Abs. 6, sowie § 13 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2014, LGBl. Nr. 90/2020

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten