§ 28 Stmk. JagdG 1986 Rechtsübergang

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.02.2015 bis 31.12.9999

Die auf Grund des § 12 gepachteten Jagdeinschlüsse gehen mit dem Tode des Pächters oder mit einer aus sonstigem Anlaß eintretenden Veränderung in der Person desselben für die restliche Dauer der Pachtzeit auf die neue Eigentümerin/den neuen BesitzerEigentümer des umschließenden Eigenjagdgebietes über.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015

Stand vor dem 05.02.2015

In Kraft vom 03.04.1986 bis 05.02.2015

Die auf Grund des § 12 gepachteten Jagdeinschlüsse gehen mit dem Tode des Pächters oder mit einer aus sonstigem Anlaß eintretenden Veränderung in der Person desselben für die restliche Dauer der Pachtzeit auf die neue Eigentümerin/den neuen BesitzerEigentümer des umschließenden Eigenjagdgebietes über.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015

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