§ 28 Stmk. JagdG 1986 Rechtsübergang

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die auf Grund des § 12 gepachteten Jagdeinschlüsse gehen mit dem Tode des Pächters oder mit einer aus sonstigem Anlaß eintretenden Veränderung in der Person desselben für die restliche Dauer der Pachtzeit auf die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer des umschließenden Eigenjagdgebietes über.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015

In Kraft seit 06.02.2015 bis 31.12.9999
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