§ 17 Stmk. HAG 2013 Inkrafttreten

Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Die Änderungen der §§ 2 und 5, des § 14 Abs. 2 und des § 18, die Einfügung des § 7 Abs. 1a und die Anfügung des § 17 Abs. 3 treten mit 1(Anm. Jänner 2014 in Kraft.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2016

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Die Änderungen der §§ 2 und 5, des § 14 Abs. 2 und des § 18, die Einfügung des § 7 Abs. 1a und die Anfügung des § 17 Abs. 3 treten mit 1(Anm. Jänner 2014 in Kraft.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016

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