Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle

Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Gesetz vom 17. Dezember 2013 über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2014 (XVI. GPStLT RV EZ 2347/1 AB EZ 2347/3)

Änderung

LGBl. Nr. 36/2014 (KB)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.08.2025

Erstes Hauptstück
Ziele und Umsetzung der Strukturreform

§ 1

Ziele der Strukturreform

§ 2

Umsetzung der Strukturreform

Zweites Hauptstück
Gebietsänderungen

I. Abschnitt
Vereinigungen von Gemeinden

§ 3

Vereinigung von Gemeinden eines politischen Bezirkes

§ 4

Vereinigung von Gemeinden verschiedener politischer Bezirke

II. Abschnitt
Aufteilung von Gemeinden

§ 5

Aufteilung von Gemeinden

Drittes Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 6

Verweise

§ 6a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 7

Inkrafttreten

Anmerkung

Die Berichtigung der PromulgationsklauselAnm.: in der Kundmachung (KB)Fassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, LGBl. Nr. 36/2014in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025, wurde berücksichtigt.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2025
Gesetz vom 17. Dezember 2013 über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2014 (XVI. GPStLT RV EZ 2347/1 AB EZ 2347/3)

Änderung

LGBl. Nr. 36/2014 (KB)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.08.2025

Erstes Hauptstück
Ziele und Umsetzung der Strukturreform

§ 1

Ziele der Strukturreform

§ 2

Umsetzung der Strukturreform

Zweites Hauptstück
Gebietsänderungen

I. Abschnitt
Vereinigungen von Gemeinden

§ 3

Vereinigung von Gemeinden eines politischen Bezirkes

§ 4

Vereinigung von Gemeinden verschiedener politischer Bezirke

II. Abschnitt
Aufteilung von Gemeinden

§ 5

Aufteilung von Gemeinden

Drittes Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 6

Verweise

§ 6a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 7

Inkrafttreten

Anmerkung

Die Berichtigung der PromulgationsklauselAnm.: in der Kundmachung (KB)Fassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, LGBl. Nr. 36/2014in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025, wurde berücksichtigt.

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