§ 4 StGsrG Vereinigung von Gemeinden verschiedener politischer Bezirke

StGsrG - Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

(1) Die im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegene Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz wird mit der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Krumegg und der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Petersdorf II zur Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz vereinigt.

(2) Die im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinden Gams bei Hieflau, Landl und Palfau werden mit der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde Hieflau zur Gemeinde Landl vereinigt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4 StGsrG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 StGsrG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4 StGsrG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4 StGsrG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4 StGsrG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StGsrG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 StGsrG
§ 5 StGsrG