Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle

StGsrG - Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.11.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.08.2025

Erstes Hauptstück
Ziele und Umsetzung der Strukturreform

§ 1

Ziele der Strukturreform

§ 2

Umsetzung der Strukturreform

Zweites Hauptstück
Gebietsänderungen

I. Abschnitt
Vereinigungen von Gemeinden

§ 3

Vereinigung von Gemeinden eines politischen Bezirkes

§ 4

Vereinigung von Gemeinden verschiedener politischer Bezirke

II. Abschnitt
Aufteilung von Gemeinden

§ 5

Aufteilung von Gemeinden

Drittes Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 6

Verweise

§ 6a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 7

Inkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz (StGsrG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StGsrG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 StGsrG