§ 14 StAOG Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Änderung des § 3 Abs. 2 Z 1, die Einfügung des § 14 und der Entfall des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Die Änderung des Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins,, die Einfügung des Paragraph 14 und der Entfall des Paragraph 12, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 68/2025, tritt § 7 Abs. 5 mit 1. September 2025 in Kraft.In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,, tritt Paragraph 7, Absatz 5, mit 1. September 2025 in Kraft.

Die Änderung des § 3 Abs. 2 Z 1, die Einfügung des § 14 und der Entfall des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

Stand vor dem 27.08.2025

In Kraft vom 01.01.2014 bis 27.08.2025
  1. (1)Absatz einsDie Änderung des § 3 Abs. 2 Z 1, die Einfügung des § 14 und der Entfall des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Die Änderung des Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins,, die Einfügung des Paragraph 14 und der Entfall des Paragraph 12, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 68/2025, tritt § 7 Abs. 5 mit 1. September 2025 in Kraft.In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,, tritt Paragraph 7, Absatz 5, mit 1. September 2025 in Kraft.

Die Änderung des § 3 Abs. 2 Z 1, die Einfügung des § 14 und der Entfall des § 12 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

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