Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2024 bis 31.12.9999
Verordnung über den Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw)
Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2011 [CELEX-Nr Fundstelle seit 31.05.2024 weggefallen. 32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwerte

§ 4

Bewertungen und Messungen

§ 5

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 6

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer

§ 7

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 8

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 9

Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung

§ 10

Natürliche optische Strahlung

§ 11

Verweise

§ 12

EU-Recht

§ 13

Inkrafttreten

Stand vor dem 31.05.2024

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.05.2024
Verordnung über den Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw)
Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2011 [CELEX-Nr Fundstelle seit 31.05.2024 weggefallen. 32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwerte

§ 4

Bewertungen und Messungen

§ 5

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 6

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer

§ 7

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 8

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 9

Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung

§ 10

Natürliche optische Strahlung

§ 11

Verweise

§ 12

EU-Recht

§ 13

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