Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle

VO OPST LuFw - Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw)

Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2011 [CELEX-Nr. 32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwerte

§ 4

Bewertungen und Messungen

§ 5

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 6

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer

§ 7

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 8

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 9

Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung

§ 10

Natürliche optische Strahlung

§ 11

Verweise

§ 12

EU-Recht

§ 13

Inkrafttreten

In Kraft seit 01.04.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (VO OPST LuFw) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 13 VO OPST LuFw