§ 1 VO OPST LuFw (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2024 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten, bei denen die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch optische Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, in Arbeitsstätten im Sinne des § 113 Abs§ 1 VO OPST LuFw seit 31.05.2024 weggefallen. 1 Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001-STLAO 2001 und auf Feldern, Wäldern und sonstigen Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

Stand vor dem 31.05.2024

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.05.2024
Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten, bei denen die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch optische Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, in Arbeitsstätten im Sinne des § 113 Abs§ 1 VO OPST LuFw seit 31.05.2024 weggefallen. 1 Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001-STLAO 2001 und auf Feldern, Wäldern und sonstigen Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

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