§ 12 VO OPST LuFw (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2024 bis 31.12.9999
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5§ 12 VO OPST LuFw seit 31.05.2024 weggefallen. April 2006 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. L 114 vom 27. 04. 2006, S. 38, umgesetzt.

Stand vor dem 31.05.2024

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.05.2024
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5§ 12 VO OPST LuFw seit 31.05.2024 weggefallen. April 2006 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. L 114 vom 27. 04. 2006, S. 38, umgesetzt.

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