§ 6 GeORegVe 2016 (weggefallen)

Geschäftsordnung Regionalversammlungen 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Über jede Sitzung ist ein zusammengefasstes Protokoll (Resümeeprotokoll) einschließlich der gefassten Beschlüsse zu führen, das von der/dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin/vom Protokollführer zu unterfertigen ist§ 6 GeORegVe 2016 seit 31.12.2017 weggefallen. Das Protokoll ist innerhalb von 4 Wochen allen Mitgliedern zu übermitteln. Einwendungen gegen das Protokoll sind spätestens bei Genehmigung des Protokolls in der nächsten Sitzung vorzubringen. Einwendungen können sich nur gegen eine sachlich unrichtige Wiedergabe des Sitzungsverlaufs richten.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 14.04.2016 bis 31.12.2017
Über jede Sitzung ist ein zusammengefasstes Protokoll (Resümeeprotokoll) einschließlich der gefassten Beschlüsse zu führen, das von der/dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin/vom Protokollführer zu unterfertigen ist§ 6 GeORegVe 2016 seit 31.12.2017 weggefallen. Das Protokoll ist innerhalb von 4 Wochen allen Mitgliedern zu übermitteln. Einwendungen gegen das Protokoll sind spätestens bei Genehmigung des Protokolls in der nächsten Sitzung vorzubringen. Einwendungen können sich nur gegen eine sachlich unrichtige Wiedergabe des Sitzungsverlaufs richten.

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