§ 6 GeORegVe 2016 Protokoll

GeORegVe 2016 - Geschäftsordnung Regionalversammlungen 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Über jede Sitzung ist ein zusammengefasstes Protokoll (Resümeeprotokoll) einschließlich der gefassten Beschlüsse zu führen, das von der/dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin/vom Protokollführer zu unterfertigen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 4 Wochen allen Mitgliedern zu übermitteln. Einwendungen gegen das Protokoll sind spätestens bei Genehmigung des Protokolls in der nächsten Sitzung vorzubringen. Einwendungen können sich nur gegen eine sachlich unrichtige Wiedergabe des Sitzungsverlaufs richten.

In Kraft seit 14.04.2016 bis 31.12.9999
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