§ 40 AMVOLuFw (weggefallen)

Arbeitsmittelverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die Bestimmungen der von der -Steiermärkischen Landesregierung zu erlassenden Verordnung über Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten in der Land- und Forstwirtschaft (Bauarbeiterschutzverordnung – BauVO LuFw)§ 40 AMVOLuFw seit 31.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.08.2023
Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die Bestimmungen der von der -Steiermärkischen Landesregierung zu erlassenden Verordnung über Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten in der Land- und Forstwirtschaft (Bauarbeiterschutzverordnung – BauVO LuFw)§ 40 AMVOLuFw seit 31.08.2023 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten