§ 62 AMVOLuFw (weggefallen)

Arbeitsmittelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere -Landesgesetze oder Verordnungen sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen§ 62 AMVOLuFw seit 31.08.2023 weggefallen.

(2) Die Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Landarbeitsgesetz 1984 – LAG, BGBl. Nr. 287/1984, in der Fassung BGBl. I Nr. 158/2002;

2.

Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60, in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2002;

3.

Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194, in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2003;

4.

Akkreditierungsgesetz (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2002;

5.

Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, in der Fassung BGBl. I Nr. 132/2002.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.08.2023
(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere -Landesgesetze oder Verordnungen sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen§ 62 AMVOLuFw seit 31.08.2023 weggefallen.

(2) Die Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Landarbeitsgesetz 1984 – LAG, BGBl. Nr. 287/1984, in der Fassung BGBl. I Nr. 158/2002;

2.

Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60, in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2002;

3.

Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194, in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2003;

4.

Akkreditierungsgesetz (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2002;

5.

Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, in der Fassung BGBl. I Nr. 132/2002.

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