Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Zuchtorganisationen haben ein System zur Erfassung jedenfalls der nachstehenden Stammdaten für die in ihrem Zuchtbuch bzw Zuchtregister eingetragenen, vermerkten oder registrierten Zuchttiere festzulegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Zuchtorganisationen haben ein System zur Erfassung der Abstammungsdaten der in ihrem Zuchtbuch bzw Zuchtregister eingetragenen, vermerkten oder registrierten Zuchttiere vorzusehen und dabei jedenfalls festzulegen:
|
| |||||||||
|
|
(3) Zuchtorganisationen haben festzulegen, welche sonstigen Daten der in ihrem Zuchtbuch bzw Zuchtregister eingetragenen, vermerkten oder registrierten Zuchttiere erfasst werdenSbg. Die folgenden Daten sind in jedem Fall zu erfassen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Zuchtorganisationen haben geeignete Vorkehrungen für die zeitliche und inhaltliche Nachvollziehbarkeit von Änderungen von Daten gemäß Abs 1 bis 3 zu treffenT 2010 S seit 07.07.2025 weggefallen.
(5) In der Zuchtbuchordnung einer Zuchtorganisation für Equiden ist festzulegen, dass Zuchttiere, die bisher im Zuchtbuch einer anderen Zuchtorganisation eingetragen oder vermerkt waren, in ihrem eigenen Zuchtbuch unter ihrem bisherigen Namen einzutragen oder zu vermerken sind. Abweichend davon kann in der Zuchtbuchordnung vorgesehen werden, dass die Eintragung oder Vermerkung unter einem anderen Namen erfolgen kann, wenn
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(1) Zuchtorganisationen haben ein System zur Erfassung jedenfalls der nachstehenden Stammdaten für die in ihrem Zuchtbuch bzw Zuchtregister eingetragenen, vermerkten oder registrierten Zuchttiere festzulegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Zuchtorganisationen haben ein System zur Erfassung der Abstammungsdaten der in ihrem Zuchtbuch bzw Zuchtregister eingetragenen, vermerkten oder registrierten Zuchttiere vorzusehen und dabei jedenfalls festzulegen:
|
| |||||||||
|
|
(3) Zuchtorganisationen haben festzulegen, welche sonstigen Daten der in ihrem Zuchtbuch bzw Zuchtregister eingetragenen, vermerkten oder registrierten Zuchttiere erfasst werdenSbg. Die folgenden Daten sind in jedem Fall zu erfassen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Zuchtorganisationen haben geeignete Vorkehrungen für die zeitliche und inhaltliche Nachvollziehbarkeit von Änderungen von Daten gemäß Abs 1 bis 3 zu treffenT 2010 S seit 07.07.2025 weggefallen.
(5) In der Zuchtbuchordnung einer Zuchtorganisation für Equiden ist festzulegen, dass Zuchttiere, die bisher im Zuchtbuch einer anderen Zuchtorganisation eingetragen oder vermerkt waren, in ihrem eigenen Zuchtbuch unter ihrem bisherigen Namen einzutragen oder zu vermerken sind. Abweichend davon kann in der Zuchtbuchordnung vorgesehen werden, dass die Eintragung oder Vermerkung unter einem anderen Namen erfolgen kann, wenn
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|