§ 50a Sbg. SHG

Salzburger Sozialhilfegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden dürfen im Rahmen der Vollziehung dieses Gesetzes personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeiten, soweit dies gesetzlich vorgesehen und notwendig ist. Dies gilt für:
    1. 1.Ziffer einsdie Gewährung, Weitergewährung, Erbringung und Einstellung von Leistungen und Zuschussleistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, Soziale Dienste);
    2. 2.Ziffer 2die Einhebung von Kostenbeiträgen und -ersätzen sowie die Rückerstattung von zu Unrecht empfangenen Leistungen;
    3. 3.Ziffer 3die Gewährung von Förderungen oder Zuschüssen an Senioren- und Seniorenpflegeheime öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren sowie die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen der Sozialen Dienste gemäß § 22;die Gewährung von Förderungen oder Zuschüssen an Senioren- und Seniorenpflegeheime öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren sowie die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen der Sozialen Dienste gemäß Paragraph 22 ,;,
    4. 4.Ziffer 4die Abrechnung von Leistungen mit Senioren- und Seniorenpflegeheimen öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Sozialen Dienste.
  2. (2)Absatz 2,In den Angelegenheiten des Abs 1 dürfen von der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:In den Angelegenheiten des Absatz eins, dürfen von der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
    1. 1.Ziffer einsvon Hilfesuchenden für Zwecke des Abs 1 Z 1 bis 4: Name, ehemalige Namen, Geburtsort, Geburts- und Sterbedatum, Geschlecht, Adresse, Kontaktdaten, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz, Daten zur Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes, Religionsbekenntnis, Beruf und Tätigkeit, Datum der Anmeldung in der Einrichtung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Angaben zur Wohnsituation, Angaben zu den weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Angehörige und Kontaktpersonen, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales), Angaben zu vorhandenen Pflegehilfsmitteln, Angaben über zusätzliche in Anspruch genommene Leistungen, Angaben über den Bezug von Pflegegeld, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Daten über Unterhaltsansprüche und -pflichten, Daten zur Berechnung der Eigenleistung, Geschäftsfähigkeit, Bestehen eines Vertretungsverhältnisses, Angaben zu bestehenden gerichtlich angeordneten Maßnahmen in Bezug auf die Unterbringung, Gesundheitsdaten, soweit diese zur Beurteilung des Leistungsumfangs erforderlich sind, Kontaktdaten des Hausarztes, Angaben zur Betreuung und zum Hilfebedarf, Art und Ausmaß der gewährten Leistung, Angaben zu den beantragten und gewährten Hilfen; von Hilfesuchenden für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins bis 4 : Name, ehemalige Namen, Geburtsort, Geburts- und Sterbedatum, Geschlecht, Adresse, Kontaktdaten, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz, Daten zur Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes, Religionsbekenntnis, Beruf und Tätigkeit, Datum der Anmeldung in der Einrichtung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Angaben zur Wohnsituation, Angaben zu den weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Angehörige und Kontaktpersonen, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales), Angaben zu vorhandenen Pflegehilfsmitteln, Angaben über zusätzliche in Anspruch genommene Leistungen, Angaben über den Bezug von Pflegegeld, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Daten über Unterhaltsansprüche und -pflichten, Daten zur Berechnung der Eigenleistung, Geschäftsfähigkeit, Bestehen eines Vertretungsverhältnisses, Angaben zu bestehenden gerichtlich angeordneten Maßnahmen in Bezug auf die Unterbringung, Gesundheitsdaten, soweit diese zur Beurteilung des Leistungsumfangs erforderlich sind, Kontaktdaten des Hausarztes, Angaben zur Betreuung und zum Hilfebedarf, Art und Ausmaß der gewährten Leistung, Angaben zu den beantragten und gewährten Hilfen;
    2. 2.Ziffer 2von Personen, die Hilfesuchenden zum Unterhalt verpflichtet sind, für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Daten über Angehörige im Zusammenhang mit sonstigen Unterhaltspflichten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales);von Personen, die Hilfesuchenden zum Unterhalt verpflichtet sind, für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Daten über Angehörige im Zusammenhang mit sonstigen Unterhaltspflichten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales);
    3. 3.Ziffer 3von mit Hilfesuchenden im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Verhältnis zum Hilfesuchenden, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer;von mit Hilfesuchenden im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Verhältnis zum Hilfesuchenden, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer;
    4. 4.Ziffer 4von Personen, die Hilfesuchende vertreten für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, Adresse, Kontaktdaten, Art des Vertretungsverhältnisses, Verhältnis zum Hilfesuchenden;von Personen, die Hilfesuchende vertreten für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, Adresse, Kontaktdaten, Art des Vertretungsverhältnisses, Verhältnis zum Hilfesuchenden;
    5. 5.Ziffer 5von Angehörigen und Kontaktpersonen der Hilfesuchenden für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, Adresse, Kontaktdaten, Art der Angehörigeneigenschaft;von Angehörigen und Kontaktpersonen der Hilfesuchenden für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, Adresse, Kontaktdaten, Art der Angehörigeneigenschaft;
    6. 6.Ziffer 6von Senioren- und Seniorenpflegeheimen öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren und Einrichtungen der Sozialen Dienste, die für die Hilfesuchenden Leistungen der Sozialhilfe erbringen, für Zwecke des Abs 1 Z 3 und 4:von Senioren- und Seniorenpflegeheimen öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren und Einrichtungen der Sozialen Dienste, die für die Hilfesuchenden Leistungen der Sozialhilfe erbringen, für Zwecke des Absatz eins, Ziffer 3 und 4 :
      1. a)Litera ahinsichtlich natürlicher Personen: Name, Bezeichnung der Einrichtung, Adresse, Firmenbuchnummer, Kontaktdaten, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Bankverbindung, Art und Ausmaß der angebotenen und erbrachten Leistungen, Kostensätze bzw Tarife, Anzahl der Betreuungsplätze, Angaben zur Auslastung, personenbezogene Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, personenbezogene Daten zur Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung sowie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und -abrechnung;
      2. b)Litera bhinsichtlich juristischer Personen: Name der juristischen Person sowie ihrer verantwortlichen und vertretungsbefugten Organe, Bezeichnung der Einrichtung, Vollmachten, Sitz, Adresse, Firmenbuchnummer, zentrale Vereinsregister-Zahl, Kontaktdaten, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Bankverbindung, Art und Ausmaß der angebotenen und erbrachten Leistungen, Kostensätze bzw Tarife, Anzahl der Betreuungsplätze, Angaben zur Auslastung, personenbezogene Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, personenbezogene Daten zur Erfüllung der fachlichen Voraussetzung für die Leistungserbringung sowie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und -abrechnung.
  3. (3)Absatz 3,Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, an die Träger der Sozialversicherung und den HauptverbandDachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie an das Landesverwaltungsgericht ist, wenn nicht weitergehende Übermittlungsmöglichkeiten gesetzlich vorgesehen sind, nur zulässig, soweit diese zur Wahrnehmung der den Empfängern gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt werden.
  4. (4)Absatz 4,Eine Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Abs 2 Z 1 und 4 an nicht untersagte Pflegeeinrichtungen nach dem Salzburger Pflegegesetz ist zulässig, soweit sie diese im Einzelfall zur Erbringung ihrer Pflege- bzw Betreuungsleistung benötigen.Eine Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Absatz 2, Ziffer eins und 4 an nicht untersagte Pflegeeinrichtungen nach dem Salzburger Pflegegesetz ist zulässig, soweit sie diese im Einzelfall zur Erbringung ihrer Pflege- bzw Betreuungsleistung benötigen.

Stand vor dem 16.07.2026

In Kraft vom 23.11.2018 bis 16.07.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden dürfen im Rahmen der Vollziehung dieses Gesetzes personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeiten, soweit dies gesetzlich vorgesehen und notwendig ist. Dies gilt für:
    1. 1.Ziffer einsdie Gewährung, Weitergewährung, Erbringung und Einstellung von Leistungen und Zuschussleistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, Soziale Dienste);
    2. 2.Ziffer 2die Einhebung von Kostenbeiträgen und -ersätzen sowie die Rückerstattung von zu Unrecht empfangenen Leistungen;
    3. 3.Ziffer 3die Gewährung von Förderungen oder Zuschüssen an Senioren- und Seniorenpflegeheime öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren sowie die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen der Sozialen Dienste gemäß § 22;die Gewährung von Förderungen oder Zuschüssen an Senioren- und Seniorenpflegeheime öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren sowie die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen der Sozialen Dienste gemäß Paragraph 22 ,;,
    4. 4.Ziffer 4die Abrechnung von Leistungen mit Senioren- und Seniorenpflegeheimen öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Sozialen Dienste.
  2. (2)Absatz 2,In den Angelegenheiten des Abs 1 dürfen von der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:In den Angelegenheiten des Absatz eins, dürfen von der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
    1. 1.Ziffer einsvon Hilfesuchenden für Zwecke des Abs 1 Z 1 bis 4: Name, ehemalige Namen, Geburtsort, Geburts- und Sterbedatum, Geschlecht, Adresse, Kontaktdaten, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz, Daten zur Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes, Religionsbekenntnis, Beruf und Tätigkeit, Datum der Anmeldung in der Einrichtung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Angaben zur Wohnsituation, Angaben zu den weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Angehörige und Kontaktpersonen, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales), Angaben zu vorhandenen Pflegehilfsmitteln, Angaben über zusätzliche in Anspruch genommene Leistungen, Angaben über den Bezug von Pflegegeld, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Daten über Unterhaltsansprüche und -pflichten, Daten zur Berechnung der Eigenleistung, Geschäftsfähigkeit, Bestehen eines Vertretungsverhältnisses, Angaben zu bestehenden gerichtlich angeordneten Maßnahmen in Bezug auf die Unterbringung, Gesundheitsdaten, soweit diese zur Beurteilung des Leistungsumfangs erforderlich sind, Kontaktdaten des Hausarztes, Angaben zur Betreuung und zum Hilfebedarf, Art und Ausmaß der gewährten Leistung, Angaben zu den beantragten und gewährten Hilfen; von Hilfesuchenden für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins bis 4 : Name, ehemalige Namen, Geburtsort, Geburts- und Sterbedatum, Geschlecht, Adresse, Kontaktdaten, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz, Daten zur Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes, Religionsbekenntnis, Beruf und Tätigkeit, Datum der Anmeldung in der Einrichtung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Angaben zur Wohnsituation, Angaben zu den weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Angehörige und Kontaktpersonen, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales), Angaben zu vorhandenen Pflegehilfsmitteln, Angaben über zusätzliche in Anspruch genommene Leistungen, Angaben über den Bezug von Pflegegeld, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Daten über Unterhaltsansprüche und -pflichten, Daten zur Berechnung der Eigenleistung, Geschäftsfähigkeit, Bestehen eines Vertretungsverhältnisses, Angaben zu bestehenden gerichtlich angeordneten Maßnahmen in Bezug auf die Unterbringung, Gesundheitsdaten, soweit diese zur Beurteilung des Leistungsumfangs erforderlich sind, Kontaktdaten des Hausarztes, Angaben zur Betreuung und zum Hilfebedarf, Art und Ausmaß der gewährten Leistung, Angaben zu den beantragten und gewährten Hilfen;
    2. 2.Ziffer 2von Personen, die Hilfesuchenden zum Unterhalt verpflichtet sind, für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Daten über Angehörige im Zusammenhang mit sonstigen Unterhaltspflichten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales);von Personen, die Hilfesuchenden zum Unterhalt verpflichtet sind, für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Daten über Angehörige im Zusammenhang mit sonstigen Unterhaltspflichten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, bereichsspezifisches Personenkennzeichen (Gesellschaft und Soziales);
    3. 3.Ziffer 3von mit Hilfesuchenden im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Verhältnis zum Hilfesuchenden, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer;von mit Hilfesuchenden im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, ehemalige Namen, Geburts- und Sterbedatum, Adresse, Kontaktdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Verhältnis zum Hilfesuchenden, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angaben zu den Wohnkosten, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer;
    4. 4.Ziffer 4von Personen, die Hilfesuchende vertreten für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, Adresse, Kontaktdaten, Art des Vertretungsverhältnisses, Verhältnis zum Hilfesuchenden;von Personen, die Hilfesuchende vertreten für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, Adresse, Kontaktdaten, Art des Vertretungsverhältnisses, Verhältnis zum Hilfesuchenden;
    5. 5.Ziffer 5von Angehörigen und Kontaktpersonen der Hilfesuchenden für Zwecke des Abs 1 Z 1 und 2: Name, Adresse, Kontaktdaten, Art der Angehörigeneigenschaft;von Angehörigen und Kontaktpersonen der Hilfesuchenden für Zwecke des Absatz eins, Ziffer eins und 2 : Name, Adresse, Kontaktdaten, Art der Angehörigeneigenschaft;
    6. 6.Ziffer 6von Senioren- und Seniorenpflegeheimen öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren und Einrichtungen der Sozialen Dienste, die für die Hilfesuchenden Leistungen der Sozialhilfe erbringen, für Zwecke des Abs 1 Z 3 und 4:von Senioren- und Seniorenpflegeheimen öffentlicher und privater Rechtsträger, Sonderpflegeeinrichtungen, Tageszentren und Einrichtungen der Sozialen Dienste, die für die Hilfesuchenden Leistungen der Sozialhilfe erbringen, für Zwecke des Absatz eins, Ziffer 3 und 4 :
      1. a)Litera ahinsichtlich natürlicher Personen: Name, Bezeichnung der Einrichtung, Adresse, Firmenbuchnummer, Kontaktdaten, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Bankverbindung, Art und Ausmaß der angebotenen und erbrachten Leistungen, Kostensätze bzw Tarife, Anzahl der Betreuungsplätze, Angaben zur Auslastung, personenbezogene Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, personenbezogene Daten zur Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung sowie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und -abrechnung;
      2. b)Litera bhinsichtlich juristischer Personen: Name der juristischen Person sowie ihrer verantwortlichen und vertretungsbefugten Organe, Bezeichnung der Einrichtung, Vollmachten, Sitz, Adresse, Firmenbuchnummer, zentrale Vereinsregister-Zahl, Kontaktdaten, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Bankverbindung, Art und Ausmaß der angebotenen und erbrachten Leistungen, Kostensätze bzw Tarife, Anzahl der Betreuungsplätze, Angaben zur Auslastung, personenbezogene Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, personenbezogene Daten zur Erfüllung der fachlichen Voraussetzung für die Leistungserbringung sowie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und -abrechnung.
  3. (3)Absatz 3,Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, an die Träger der Sozialversicherung und den HauptverbandDachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie an das Landesverwaltungsgericht ist, wenn nicht weitergehende Übermittlungsmöglichkeiten gesetzlich vorgesehen sind, nur zulässig, soweit diese zur Wahrnehmung der den Empfängern gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt werden.
  4. (4)Absatz 4,Eine Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Abs 2 Z 1 und 4 an nicht untersagte Pflegeeinrichtungen nach dem Salzburger Pflegegesetz ist zulässig, soweit sie diese im Einzelfall zur Erbringung ihrer Pflege- bzw Betreuungsleistung benötigen.Eine Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Absatz 2, Ziffer eins und 4 an nicht untersagte Pflegeeinrichtungen nach dem Salzburger Pflegegesetz ist zulässig, soweit sie diese im Einzelfall zur Erbringung ihrer Pflege- bzw Betreuungsleistung benötigen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten