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Vertragsbedienstete, die eine der im I. Teil lit. B der Anlage zum L-BG angeführten Funktionen ausüben, sind berechtigt, die dortbei Ausübung der jeweils angeführten besonderen Amtstitel als Funktionsbezeichnung zu führen. entsprechenden Funktionen
§ 16 Abs. 2 L-BG§ 16 Abs 1 bis 3 L-BG findet sinngemäß Anwendung.Paragraph 16, Absatz eins bis 3 L-BG findet sinngemäß Anwendung.
Vertragsbedienstete, die eine der im I. Teil lit. B der Anlage zum L-BG angeführten Funktionen ausüben, sind berechtigt, die dortbei Ausübung der jeweils angeführten besonderen Amtstitel als Funktionsbezeichnung zu führen. entsprechenden Funktionen
§ 16 Abs. 2 L-BG§ 16 Abs 1 bis 3 L-BG findet sinngemäß Anwendung.Paragraph 16, Absatz eins bis 3 L-BG findet sinngemäß Anwendung.