§ 38 EinModV

Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2023 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Das Inhaltverzeichnis, die §§ 1, 3 Abs 2 und 3, 7, 8, die Überschrift des 2. Unterabschnitts, die §§ 30a, 31a, 32a, 37a sowie die Änderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird auch der durch diese Verordnung bewirkte Entfall des § 12 wirksam.

(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 58/2021 bewirkte Änderung in der Anlage 1 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Stand vor dem 28.03.2023

In Kraft vom 26.06.2021 bis 28.03.2023
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Das Inhaltverzeichnis, die §§ 1, 3 Abs 2 und 3, 7, 8, die Überschrift des 2. Unterabschnitts, die §§ 30a, 31a, 32a, 37a sowie die Änderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird auch der durch diese Verordnung bewirkte Entfall des § 12 wirksam.

(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 58/2021 bewirkte Änderung in der Anlage 1 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

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