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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das Inhaltverzeichnis, die §§ 1, 3 Abs 2 und 3, 7, 8, die Überschrift des 2. Unterabschnitts, die §§ 30a, 31a, 32a, 37a sowie die Änderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird auch der durch diese Verordnung bewirkte Entfall des § 12 wirksam.
(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 58/2021 bewirkte Änderung in der Anlage 1 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(2) Das Inhaltverzeichnis, die §§ 1, 3 Abs 2 und 3, 7, 8, die Überschrift des 2. Unterabschnitts, die §§ 30a, 31a, 32a, 37a sowie die Änderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird auch der durch diese Verordnung bewirkte Entfall des § 12 wirksam.
(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 58/2021 bewirkte Änderung in der Anlage 1 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.