Allgemeines Landeshaushaltsgesetz (ALHG) Fundstelle (weggefallen)

Allgemeines Landeshaushaltsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Gesetz vom 17. Dezember 2014, mit dem ein Gesetz über die Struktur und die Führung des Landeshaushaltes erlassen wird (Allgemeines Landeshaushaltsgesetz (ALHG)StF: LGBl Nr 7/2015 (Blg LT 15 Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. GP: RV 294, AB 445, jeweils 3. Sess)

Änderung

LGBl Nr 94/2015 (Blg LT 15. GP: RV 63, AB 87, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 24/2016 (Blg LT 15. GP: RV 110, AB 135, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 55/2017 (Blg LT 15. GP: RV 268, AB 350, jeweils 5. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Allgemeines und Grundsätze

§ 3 Landesvoranschlag und Landesrechnungsabschluss

§ 4 Mittelfristige Finanzplanung

§ 5 Konsolidierung

2. Abschnitt

Veranschlagung

§ 6 Grundsätze der Veranschlagung

§ 7 Erstellung des Landesvoranschlages

§ 8 Veröffentlichung des Landesvoranschlages

3. Abschnitt

Haushaltsvollzug

§ 9 Weitere Grundsätze des Haushaltsvollzuges

§ 10 Organisation des Haushaltsvollzuges

§ 11 Einnahmen

§ 12 Ausgaben

§ 13 Anweisungen

§ 14 Bedeckungsmöglichkeiten für höhere Ausgaben

§ 15 Deckungsklassen

§ 16 Mittelverschiebungen

§ 17 Mittelüberschreitungen

§ 18 Besondere Bestimmungen für den Vollzug des außerordentlichen Voranschlages

§ 19 Finanzmanagement

§ 20 Voranschlagsunwirksame Gebarung

§ 21 Zeitliche Bindungswirkung des Landesvoranschlages

§ 22 Rücklagen

§ 23 Dienstpostenplan und besondere Bestimmungen für die Verrechnung von Personalaufwand

§ 24 Neue Vorhaben

§ 25 Berichte zum aktuellen Budgetvollzug

4. Abschnitt

§ 26 Landesvermögen

§ 27 Haftungen und Risikovorsorgen

5. Abschnitt

§ 28 Landesumlage

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 29 Verweisungen auf Bundesrecht

§ 30 In- und Außerkrafttreten

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2017
Gesetz vom 17. Dezember 2014, mit dem ein Gesetz über die Struktur und die Führung des Landeshaushaltes erlassen wird (Allgemeines Landeshaushaltsgesetz (ALHG)StF: LGBl Nr 7/2015 (Blg LT 15 Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. GP: RV 294, AB 445, jeweils 3. Sess)

Änderung

LGBl Nr 94/2015 (Blg LT 15. GP: RV 63, AB 87, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 24/2016 (Blg LT 15. GP: RV 110, AB 135, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 55/2017 (Blg LT 15. GP: RV 268, AB 350, jeweils 5. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Allgemeines und Grundsätze

§ 3 Landesvoranschlag und Landesrechnungsabschluss

§ 4 Mittelfristige Finanzplanung

§ 5 Konsolidierung

2. Abschnitt

Veranschlagung

§ 6 Grundsätze der Veranschlagung

§ 7 Erstellung des Landesvoranschlages

§ 8 Veröffentlichung des Landesvoranschlages

3. Abschnitt

Haushaltsvollzug

§ 9 Weitere Grundsätze des Haushaltsvollzuges

§ 10 Organisation des Haushaltsvollzuges

§ 11 Einnahmen

§ 12 Ausgaben

§ 13 Anweisungen

§ 14 Bedeckungsmöglichkeiten für höhere Ausgaben

§ 15 Deckungsklassen

§ 16 Mittelverschiebungen

§ 17 Mittelüberschreitungen

§ 18 Besondere Bestimmungen für den Vollzug des außerordentlichen Voranschlages

§ 19 Finanzmanagement

§ 20 Voranschlagsunwirksame Gebarung

§ 21 Zeitliche Bindungswirkung des Landesvoranschlages

§ 22 Rücklagen

§ 23 Dienstpostenplan und besondere Bestimmungen für die Verrechnung von Personalaufwand

§ 24 Neue Vorhaben

§ 25 Berichte zum aktuellen Budgetvollzug

4. Abschnitt

§ 26 Landesvermögen

§ 27 Haftungen und Risikovorsorgen

5. Abschnitt

§ 28 Landesumlage

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 29 Verweisungen auf Bundesrecht

§ 30 In- und Außerkrafttreten

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