§ 57 NÖ JVO Schadensbewertung

NÖ Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2015 bis 31.12.9999

(1) Es sindDie der Schadensbewertung zugrunde zu erheben:legende Mindestanzahl der nach waldbaulichen Grundsätzen erforderlichen Anzahl unverbissener Pflanzen (Soll-Werte) beträgt für Reinbestände beim

1.

das WuchsalterNadelholz, mit Ausnahme der Kiefern, 3.000 Pflanzen je Hektar,

2.

die StandortsgüteLaubholz und bei den Kiefern 5.000 Pflanzen je Hektar.

3. die Stammzahl je Hektar und die Fläche des zu bewertenden Bestandes oder Bestandesteiles; bei Nadel-Laub-Mischbeständen die Flächenanteile von Nadelholz und Laubholz in Zehntel
4. die Baumzahl je Schädigungsgrad nach ausscheidendem Bestand und Endbestand getrennt; beim ausscheidenden Bestand genügt die Unterscheidung, ob ungeschädigt oder geschädigt (keine Bestimmung des Schädigungsgrades)
5. der Blochholzerlös für Fichte, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b als Durchschnittswert der letzten fünf Jahre.

(2) Das Wuchsalter ist das tatsächliche Alter des Baumes und istFür jede Zielbaumart sind folgende Daten getrennt je Hektar zu ermitteln:

1.

Die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen.

-2.

aus vorhandenen Unterlagen (Forsteinrichtung) oderDie Zahl der erhobenen unverbissenen Pflanzen.

- mittels Zuwachsbohrer (Anzahl der gezählten Jahrringe zuzüglich des Wuchsalters bis zur Bohrhöhe) oder

-3.

durch ZählungDie Zahl der Jahrringe an vergleichbaren Stockabschnittenerhobenen verbissenen Pflanzen.

4.

Das Verbißprozent (Prozentanteil der erhobenen verbissenen Pflanzen an der Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen in Hundertstel).

5.

Die Soll-Anzahl unverbissener Pflanzen je Hektar. Diese ergibt sich je Zielbaumart aus der Multiplikation der Soll-Werte je Hektar für den Reinbestand mal dem Zehntelanteil dieser Baumart gemäß angestrebtem Verjüngungsziel des Geschädigten.

(3) HinsichtlichDie Pflanzenzahlen je Hektar aus der Standortsgüte werdenStichprobenerhebung ergeben sich aus den jeweiligen Summen über alle Probeflächen mal 1000 dividiert durch die Stufen schlecht, mittel und gut unterschiedenAnzahl der Probeflächen.

Bei 40-jährigen und älteren Beständen ist die Standortsgüte in Abhängigkeit von Alter und Oberhöhe für das jeweilige Ertragstafelgebiet aus der Tabelle 1 zu bestimmen.

Als Oberhöhe gilt in einem gleichaltrigen Bestand die Mittelhöhe der vorherrschenden Bäume.

Bei Beständen, die jünger als 40 Jahre sind, ist die Standortsgüte anhand des fünfjährigen Höhenzuwachses oberhalb der Brusthöhe vorherrschender Bäume aus der Tabelle 2 zu ermitteln.

(4) Die StammzahlZu ermitteln ist weiters der Grundschadenswert je HektarZielbaumart. Dieser ergibt sich durchaus der Division der Stammzahl aufdes Referenzwertes gemäß der Schadensfläche„Forstpflanzenpreisliste der Niederösterreichischen Landesforstgärten“ durch das Flächenausmaß in Hektar. Die maximal zu bewertende Stammzahl je Hektar ist für Nadelholz der Tabelle 7 und für Laubholz der Tabelle 8 zu entnehmen2.

(5) Jeder geschädigte Baum ist nach forstfachlichen Gesichtspunkten gutachtlich entweder dem Endbestand oder dem ausscheidenden Bestand zuzuordnen. Im Endbestand ist von folgender StammzahlIst die Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar kleiner als die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Hektar und dem Verbißprozent in ausreichender räumlicher Verteilung auszugehen:Hundertstel.

Nadelholz: 600

Laubholz: 300.

Die Bestimmung des Schädigungsgrades richtet sich nach der maximalen Schälwundenbreite der breitesten Wunde. Bei mehreren Schälwunden sind die Ausmaße der Schälwundenbreiten zu addieren, wobei überlappende Bereiche nicht addiert werden. Die Schälwundenbreite ist an der jeweils breitesten Stelle zu ermitteln.

Beim Nadelholz werden beim Endbestand folgende Schädigungsgrade unterschieden:

schwach: Breite bis 5 cm

mittel: Breite über 5 cm bis zum halben Stammumfang

stark: Breite größer als der halbe Stammumfang

Beim Laubholz werden beim Endbestand folgende Schädigungsgrade unterschieden:

schwach: Breite bis 5 cm

stark: Breite über 5 cm

(6) Bei NadelIst die Soll-Laub-Mischbeständen sind beiAnzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar größer oder gleich groß wie die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Anzahl der erhobenen verbissenen Pflanzen je Hektar.

-

maximal zu bewertenden Stammzahl je Hektar (Abs. 4),

-

Bestimmung von Endbestand und ausscheidendem Bestand (Abs. 5) sowie

-

Berücksichtigung einer Überbestockung (Abs. 7)

die Flächenanteile des Nadelholzes bzw. des Laubholzes zu berücksichtigen.

(7) JeDer Schadensbetrag für die gesamte Schadensfläche ergibt sich aus der Summe der Schadensbeträge der Zielbaumarten je Hektar mal dem Flächenausmaß der Schadensfläche in Hektar.

(8) Der Schaden ist mit 0 zu bewerten, wenn mindestens 100% der Soll-Werte gemäß § 57 Abs. 1 unverbissen geblieben sind. Bei Mischbeständen ist dabei von den Anteilen der jeweiligen Zielbaumarten gemäß dem erstrebten Verjüngungsziel nach Höhe des Blochholzerlöses für Fichte, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b und der Standortsgüte erfolgt die Bewertung der Schälschäden mit Hilfe der Tabellen 9 bis 17§ 56 Z 2 auszugehen.

Liegt eine Überbestockung vor (tatsächliche Stammzahl je Hektar größer als die maximal zu bewertende Stammzahl je Hektar), ist der Schadenswert des ausscheidenden Bestandes mit einem Faktor zu reduzieren, der sich aus der Division der maximal zu bewertenden Stämme je Hektar durch die tatsächliche Stammzahl je Hektar errechnet.

Stand vor dem 14.12.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.12.2015

(1) Es sindDie der Schadensbewertung zugrunde zu erheben:legende Mindestanzahl der nach waldbaulichen Grundsätzen erforderlichen Anzahl unverbissener Pflanzen (Soll-Werte) beträgt für Reinbestände beim

1.

das WuchsalterNadelholz, mit Ausnahme der Kiefern, 3.000 Pflanzen je Hektar,

2.

die StandortsgüteLaubholz und bei den Kiefern 5.000 Pflanzen je Hektar.

3. die Stammzahl je Hektar und die Fläche des zu bewertenden Bestandes oder Bestandesteiles; bei Nadel-Laub-Mischbeständen die Flächenanteile von Nadelholz und Laubholz in Zehntel
4. die Baumzahl je Schädigungsgrad nach ausscheidendem Bestand und Endbestand getrennt; beim ausscheidenden Bestand genügt die Unterscheidung, ob ungeschädigt oder geschädigt (keine Bestimmung des Schädigungsgrades)
5. der Blochholzerlös für Fichte, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b als Durchschnittswert der letzten fünf Jahre.

(2) Das Wuchsalter ist das tatsächliche Alter des Baumes und istFür jede Zielbaumart sind folgende Daten getrennt je Hektar zu ermitteln:

1.

Die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen.

-2.

aus vorhandenen Unterlagen (Forsteinrichtung) oderDie Zahl der erhobenen unverbissenen Pflanzen.

- mittels Zuwachsbohrer (Anzahl der gezählten Jahrringe zuzüglich des Wuchsalters bis zur Bohrhöhe) oder

-3.

durch ZählungDie Zahl der Jahrringe an vergleichbaren Stockabschnittenerhobenen verbissenen Pflanzen.

4.

Das Verbißprozent (Prozentanteil der erhobenen verbissenen Pflanzen an der Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen in Hundertstel).

5.

Die Soll-Anzahl unverbissener Pflanzen je Hektar. Diese ergibt sich je Zielbaumart aus der Multiplikation der Soll-Werte je Hektar für den Reinbestand mal dem Zehntelanteil dieser Baumart gemäß angestrebtem Verjüngungsziel des Geschädigten.

(3) HinsichtlichDie Pflanzenzahlen je Hektar aus der Standortsgüte werdenStichprobenerhebung ergeben sich aus den jeweiligen Summen über alle Probeflächen mal 1000 dividiert durch die Stufen schlecht, mittel und gut unterschiedenAnzahl der Probeflächen.

Bei 40-jährigen und älteren Beständen ist die Standortsgüte in Abhängigkeit von Alter und Oberhöhe für das jeweilige Ertragstafelgebiet aus der Tabelle 1 zu bestimmen.

Als Oberhöhe gilt in einem gleichaltrigen Bestand die Mittelhöhe der vorherrschenden Bäume.

Bei Beständen, die jünger als 40 Jahre sind, ist die Standortsgüte anhand des fünfjährigen Höhenzuwachses oberhalb der Brusthöhe vorherrschender Bäume aus der Tabelle 2 zu ermitteln.

(4) Die StammzahlZu ermitteln ist weiters der Grundschadenswert je HektarZielbaumart. Dieser ergibt sich durchaus der Division der Stammzahl aufdes Referenzwertes gemäß der Schadensfläche„Forstpflanzenpreisliste der Niederösterreichischen Landesforstgärten“ durch das Flächenausmaß in Hektar. Die maximal zu bewertende Stammzahl je Hektar ist für Nadelholz der Tabelle 7 und für Laubholz der Tabelle 8 zu entnehmen2.

(5) Jeder geschädigte Baum ist nach forstfachlichen Gesichtspunkten gutachtlich entweder dem Endbestand oder dem ausscheidenden Bestand zuzuordnen. Im Endbestand ist von folgender StammzahlIst die Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar kleiner als die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Hektar und dem Verbißprozent in ausreichender räumlicher Verteilung auszugehen:Hundertstel.

Nadelholz: 600

Laubholz: 300.

Die Bestimmung des Schädigungsgrades richtet sich nach der maximalen Schälwundenbreite der breitesten Wunde. Bei mehreren Schälwunden sind die Ausmaße der Schälwundenbreiten zu addieren, wobei überlappende Bereiche nicht addiert werden. Die Schälwundenbreite ist an der jeweils breitesten Stelle zu ermitteln.

Beim Nadelholz werden beim Endbestand folgende Schädigungsgrade unterschieden:

schwach: Breite bis 5 cm

mittel: Breite über 5 cm bis zum halben Stammumfang

stark: Breite größer als der halbe Stammumfang

Beim Laubholz werden beim Endbestand folgende Schädigungsgrade unterschieden:

schwach: Breite bis 5 cm

stark: Breite über 5 cm

(6) Bei NadelIst die Soll-Laub-Mischbeständen sind beiAnzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar größer oder gleich groß wie die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Anzahl der erhobenen verbissenen Pflanzen je Hektar.

-

maximal zu bewertenden Stammzahl je Hektar (Abs. 4),

-

Bestimmung von Endbestand und ausscheidendem Bestand (Abs. 5) sowie

-

Berücksichtigung einer Überbestockung (Abs. 7)

die Flächenanteile des Nadelholzes bzw. des Laubholzes zu berücksichtigen.

(7) JeDer Schadensbetrag für die gesamte Schadensfläche ergibt sich aus der Summe der Schadensbeträge der Zielbaumarten je Hektar mal dem Flächenausmaß der Schadensfläche in Hektar.

(8) Der Schaden ist mit 0 zu bewerten, wenn mindestens 100% der Soll-Werte gemäß § 57 Abs. 1 unverbissen geblieben sind. Bei Mischbeständen ist dabei von den Anteilen der jeweiligen Zielbaumarten gemäß dem erstrebten Verjüngungsziel nach Höhe des Blochholzerlöses für Fichte, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b und der Standortsgüte erfolgt die Bewertung der Schälschäden mit Hilfe der Tabellen 9 bis 17§ 56 Z 2 auszugehen.

Liegt eine Überbestockung vor (tatsächliche Stammzahl je Hektar größer als die maximal zu bewertende Stammzahl je Hektar), ist der Schadenswert des ausscheidenden Bestandes mit einem Faktor zu reduzieren, der sich aus der Division der maximal zu bewertenden Stämme je Hektar durch die tatsächliche Stammzahl je Hektar errechnet.

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