§ 2 NÖ LAV 2015

NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1. Jänner 20192022 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.2021

Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1. Jänner 20192022 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

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