§ 2 NÖ LAV 2015

NÖ LAV 2015 - NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1. Jänner 2022 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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