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Legende:
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(2) Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz am Sitz der NÖ Landesregierung. Er wird von der Landesregierung verwaltet und nach außen vertreten. Mit der Leitung der Verwaltung betraut die Landesregierung eines ihrer Mitglieder (Leiter).
(3) Die Verwaltungskosten des Fonds und seiner Einrichtungen sind aus seinen Mitteln zu bestreiten.
(2) Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz am Sitz der NÖ Landesregierung. Er wird von der Landesregierung verwaltet und nach außen vertreten. Mit der Leitung der Verwaltung betraut die Landesregierung eines ihrer Mitglieder (Leiter).
(3) Die Verwaltungskosten des Fonds und seiner Einrichtungen sind aus seinen Mitteln zu bestreiten.