§ 27 NÖ StG 1999 Schlussbestimmungen

NÖ Straßengesetz 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Landesstraßengesetz, LGBl. 8500–3, außer Kraft.

(2) § 8a Abs. 2 bis 7 und Abs. 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.05.2018

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Landesstraßengesetz, LGBl. 8500–3, außer Kraft.

(2) § 8a Abs. 2 bis 7 und Abs. 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

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