§ 12 NÖ GWG 1978 Wasserabgabenordnung

NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Der Gemeinderat hat gleichzeitig mit der Verordnung über die Ausschreibung der Wasserversorgungsabgaben und der Wassergebühren eine Wasserabgabenordnung zu beschließen. Diese hat zu enthalten:

a)

den Einheitssatz und dessen Berechnungsgrundlagen (§ 6);

b)

die Bereitstellungsgebühr und deren Berechnungsgrundlagen (§ 9);

c)

den Ablesungszeitraum (§ 10 Abs. 4);

d)

die Grundgebühr (§ 10 Abs. 5).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Der Gemeinderat hat gleichzeitig mit der Verordnung über die Ausschreibung der Wasserversorgungsabgaben und der Wassergebühren eine Wasserabgabenordnung zu beschließen. Diese hat zu enthalten:

a)

den Einheitssatz und dessen Berechnungsgrundlagen (§ 6);

b)

die Bereitstellungsgebühr und deren Berechnungsgrundlagen (§ 9);

c)

den Ablesungszeitraum (§ 10 Abs. 4);

d)

die Grundgebühr (§ 10 Abs. 5).

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