§ 80 NÖ KJHG Aufgaben

NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.08.2016 bis 31.12.9999

Die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft sind:

- die Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen;

Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen;

-

- Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten über Pflege und Erziehung;

Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten und Kindern und Jugendlichen über Pflege und Erziehung;

-

- als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken;

als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken;

-

- die Durchführung von Informationsveranstaltungen über Angelegenheiten, die für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung sind;

Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind;

-

- die Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder-und Jugendhilfe;

Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe;

-

- die Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen;

Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen;

-

- Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche;

Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche;

-

- Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände;

Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände;

-

Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben.

-

Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben;

-

Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken.

Stand vor dem 22.08.2016

In Kraft vom 20.12.2013 bis 22.08.2016

Die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft sind:

- die Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen;

Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen;

-

- Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten über Pflege und Erziehung;

Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten und Kindern und Jugendlichen über Pflege und Erziehung;

-

- als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken;

als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken;

-

- die Durchführung von Informationsveranstaltungen über Angelegenheiten, die für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung sind;

Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind;

-

- die Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder-und Jugendhilfe;

Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe;

-

- die Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen;

Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen;

-

- Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche;

Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche;

-

- Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände;

Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände;

-

Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben.

-

Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben;

-

Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken.

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