§ 18 NÖ GSG 2002 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

NÖ Gassicherheitsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Personen bezogenePersonenbezogene Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden, diewenn sie

1.

für die Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz erforderlich sind,

2.

zurfür die Erfüllung der Aufsichtstätigkeit benötigt werden oder

3.

der Behörde zur Kenntnis zu bringen sind, dürfen automationsunterstützt ermittelt und verarbeitet werden.

(2) Verarbeitete personenbezogene Daten dürfen übermittelt werden:

1.

den Beteiligten an einem VerfahrenParteien eines Verfahrens, ausgenommen DatenInformationen aus Aktenbestandteilen im Sinne des § 17 Abs. 3 AVG,

2.

den Sachverständigen, die einem Verfahren beigezogen werden und

3. ersuchten oder beauftragten Behörden (§ 55 AVG).

3. ersuchten oder beauftragten Behörden (§ 55 AVG).(3) Personen bezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 24.05.2018

(1) Personen bezogenePersonenbezogene Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden, diewenn sie

1.

für die Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz erforderlich sind,

2.

zurfür die Erfüllung der Aufsichtstätigkeit benötigt werden oder

3.

der Behörde zur Kenntnis zu bringen sind, dürfen automationsunterstützt ermittelt und verarbeitet werden.

(2) Verarbeitete personenbezogene Daten dürfen übermittelt werden:

1.

den Beteiligten an einem VerfahrenParteien eines Verfahrens, ausgenommen DatenInformationen aus Aktenbestandteilen im Sinne des § 17 Abs. 3 AVG,

2.

den Sachverständigen, die einem Verfahren beigezogen werden und

3. ersuchten oder beauftragten Behörden (§ 55 AVG).

3. ersuchten oder beauftragten Behörden (§ 55 AVG).(3) Personen bezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

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