§ 10 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Fischatal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 9 Abs. 3, § 10, § 11 Abs. 3 und § 16 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

(5) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 8 Abs. 1 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 9 Abs. 3, § 10, § 11 Abs. 3 und § 16 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 1987 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz eins, 2 und 4, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7, Absatz eins, 2 und 4, Paragraph 9, Absatz 3,, Paragraph 10,, Paragraph 11, Absatz 3 und Paragraph 16, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 8 Abs. 1 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 8, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 03.06.2026

In Kraft vom 19.12.2017 bis 03.06.2026
(1) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 9 Abs. 3, § 10, § 11 Abs. 3 und § 16 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

(5) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 8 Abs. 1 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 9 Abs. 3, § 10, § 11 Abs. 3 und § 16 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 1987 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz eins, 2 und 4, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7, Absatz eins, 2 und 4, Paragraph 9, Absatz 3,, Paragraph 10,, Paragraph 11, Absatz 3 und Paragraph 16, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 8 Abs. 1 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 8, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.

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