§ 51 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.12.2020 bis 31.12.9999
§ 51 NÖ 1 GVV seit 07.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 04.06.2026 bis 10.08.2026
§ 51 NÖ 1 GVV seit 07.12.2020 weggefallen.

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