§ 51 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.12.2020 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Erlach, Pitten, Walpersbach, Schwarzau am Steinfelde und Seebenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Unteres Pitten- und Schwarzatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Die von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1 und § 12 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2019 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins und Paragraph 12, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Die von der Verbandsversammlung am 16. November 2021 und am 16. März 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 3 Z 6) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 16. November 2021 und am 16. März 2022 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 6,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
  7. (7)Absatz 7,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
  8. (8)Absatz 8,Der Beitritt der Gemeinden Katzelsdorf und Lanzenkirchen und die von der Verbandsversammlung am 28. August 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 - 7, 9, 10, 12 - 19) einschließlich der Namensänderung werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Katzelsdorf und Lanzenkirchen und die von der Verbandsversammlung am 28. August 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, - 7, 9, 10, 12 - 19) einschließlich der Namensänderung werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

(1) Die von den Gemeinden Erlach, Pitten, Walpersbach, Schwarzau am Steinfelde und Seebenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Unteres Pitten- und Schwarzatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.

(5) Die von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1 und § 12 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.

Stand vor dem 03.06.2026

In Kraft vom 23.12.2025 bis 03.06.2026
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Erlach, Pitten, Walpersbach, Schwarzau am Steinfelde und Seebenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Unteres Pitten- und Schwarzatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Die von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1 und § 12 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2019 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins und Paragraph 12, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Die von der Verbandsversammlung am 16. November 2021 und am 16. März 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 3 Z 6) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 16. November 2021 und am 16. März 2022 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 6,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
  7. (7)Absatz 7,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
  8. (8)Absatz 8,Der Beitritt der Gemeinden Katzelsdorf und Lanzenkirchen und die von der Verbandsversammlung am 28. August 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 - 7, 9, 10, 12 - 19) einschließlich der Namensänderung werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Katzelsdorf und Lanzenkirchen und die von der Verbandsversammlung am 28. August 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, - 7, 9, 10, 12 - 19) einschließlich der Namensänderung werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

(1) Die von den Gemeinden Erlach, Pitten, Walpersbach, Schwarzau am Steinfelde und Seebenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Unteres Pitten- und Schwarzatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.

(5) Die von der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1 und § 12 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.

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