§ 78 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2023 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Röschitz und Straning-Grafenberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Eggenburg-Röschitz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 78 NÖ 1 GVV seit 10.07.2023 weggefallen. Jänner 1992 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Abs. 2, § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

Stand vor dem 10.07.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.07.2023
(1) Die von den Gemeinden Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Röschitz und Straning-Grafenberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Eggenburg-Röschitz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 78 NÖ 1 GVV seit 10.07.2023 weggefallen. Jänner 1992 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Abs. 2, § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

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