§ 79 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2015 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Gerersdorf, Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Haunoldstein sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Juli 1993 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Hafnerbach und die von der Verbandsversammlung am 22. September 1999 und am 2. März 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 17. April 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(5) Die von der Verbandsversammlung am 25. März 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2015

(1) Die von den Gemeinden Gerersdorf, Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Haunoldstein sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Juli 1993 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Hafnerbach und die von der Verbandsversammlung am 22. September 1999 und am 2. März 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 17. April 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(5) Die von der Verbandsversammlung am 25. März 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.

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